Jeder, der über handwerkliche Fähigkeiten verfügt, kann einen Hausmeisterservice gründen. Vor Beginn seiner Tätigkeit ist es jedoch erforderlich, dass der Sitz des Unternehmens dem zuständigen Gemeindeamt gemeldet wird. Weiterhin muss er sein Gewerbe anmelden, das heißt, er braucht einen Gewerbeschein.
Das Gewerbeamt wird danach das Finanzamt verständigen, das ihn binnen kurzer Zeit anschreiben wird. Das Finanzamt verlangt in der Regel, einen Business Plan und Angaben, wie viel er wahrscheinlich verdienen wird. Nach diesen Angaben wird die Gewerbesteuer, die jeder Selbstständige bezahlen muss, veranschlagt.
Arbeiten die verrichtet werden
Hausmeisterdienste, die im Rahmen von Existenzgründungen aufgebaut werden, haben in letzter Zeit einen regen Zulauf erfahren. Aufgrund der Gewerbefreiheit in Deutschlang kann jeder solch einen Dienst gründen, ohne vorher offen zulegen, was für Qualifikationen er hat.
Unter die zu erledigenden Arbeiten eines Hausmeister Dienstes sind überwiegend Gartenarbeiten sowie die Pflege von Außenanlagen. Reinigungsarbeiten und kleinere Reparaturen fallen ebenso in sein Ressort wie der Winterdienst. Dem Hausmeisterservice darf die grundsätzliche Instandhaltung einer Wohnanlage übertragen werden und auch die Aufsicht von einer Tiefgarage, sowie die Kontrolle der Heizungsanlage. Grundsätzlich verhält es sich so, dass der Hausmeisterservice alle instand setzenden und pflegerischen Aufgaben übernehmen darf, bei denen es sich nicht um fachspezifische, handwerkliche Tätigkeiten handelt.
Was darf ein Hausmeisterservice nicht?
Der Hausmeisterservice darf keine Einbauten von Baufertigteilen, wie Türen, Fenster und ähnliches vornehmen. Er darf kein Holz- und Bautenschutz Gewerbe betreiben. Auch Bodenverlege Arbeiten, sowie Rohrreinigungstätigkeiten sind strikt verboten. Er darf keine Tankschutzarbeiten bei einer Heizungsanlage sowie Fliesen, Platten- und Mosaiklegearbeiten durchführen, da diese der Meldepflicht bei der zuständigen Handwerkskammer unterliegen.
Wenn ein Hausmeister Dienst doch solche Arbeiten erledigt oder sogar damit wirbt sich um solche Ausübungen zu kümmern, verstößt er gegen das Schwarzarbeitsgesetz und darüber hinaus macht er sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig. Wird das öffentlich, wird ein solches Verhalten mit einem Verfahren und einem nicht geringen Bußgeld bestraft.
Obwohl der Gründer, sowie auch die Mitarbeiter eines Hausmeisterdienstes, keine Ausbildung haben müssen, setzt es voraus, dass sich die Personen ein gewisses Grundwissen angeeignet haben. Darüber hinaus sollte ein gutes handwerkliches Geschick vorhanden sein. Die gute Handhabung von Werkzeugen für die Durchführung von kleineren Reparaturen ist Voraussetzung, damit eine neu gegründete Firma nicht nur ein paar Monate überlebt. Die Mitarbeiter von einem Hausmeisterservice sollten schon einige Voraussetzungen erfüllen, um der Arbeit gerecht zu werden.