Nebenkosten beim Immobilienerwerb

Die Zinsen für den Kauf eines Eigenheimes sind günstig, jeder spricht von Inflation und daher rückt der Wunsch nach einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung immer mehr in den Fokus als krisensichere Geldanlage.

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Eigenheimes fallen nicht unerhebliche Kosten an, die häufig bei der Budgetplanung vernachlässigt oder auch vergessen werden. Mit folgenden zusätzlichen Ausgaben, neben der Kaufsumme und möglichen Umbau- und Renovierungskosten, ist zu rechnen.

Notar und Gerichtskosten sowie Steuern

Für den Immobilienerwerb ist ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorgeschrieben. Hierfür werden bis zu 1,5 % der Kaufsumme verrechnet. Um als rechtsgültiger Eigentümer eines Hauses oder auch einer Wohnung bzw. eines Grundstückes zu gelten ist der Eintrag in das Grundbuch erforderlich. Im Grundbuch werden alle relevanten Daten wie Hypotheken, Eigentumsrechte etc. eingetragen.

Hierfür fallen vom Gericht weitere Kosten in Höhe von 0,5 % des Grundstückspreises an. Auch die Grunderwerbsteuer schlägt nicht unerheblich zu Buch. Je nach Bundesland werden hier zwischen 3,5% – 6,5% der Kaufsumme berechnet. Erst nachdem die Grunderwerbsteuer entrichtet ist, kann der Eintrag ins Grundbuch erfolgen.

Maklerkosten

Die meisten Immobilien werden heute über einen Immobilienmakler angeboten, der für seine Dienstleistungen eine Provision verrechnet. Die Courtage, wie die richtige Bezeichnung lautet, ist fällig nach erfolgreicher Vermittlung, also bei Kauf oder auch bei Anmietung eines Objektes. Wie auch bei der Grunderwerbsteuer schwanken die Kosten je nach Bundesland. Incl. Mehrwertsteuer fallen Kosten in Höhe von 5,95 – 7,14 % des Kaufpreises an.

Kosten rund um die Finanzierung

Neben den bekannten Kosten für Zinsen und Tilgung fallen zumeist noch weitere Kosten an, bevor die Banken ein Darlehen vergeben. Viele Kreditinstitute verlangen ein Wertgutachten um den tatsächlichen Wert der Immobilie abschätzen zu können. Für dieses Gutachten werden zwischen 0,2% und 0,5% der benötigten Darlehenssumme verrechnet. Diese Summe muss nicht direkt bezahlt werden, sondern wird in den Effektivzins hineingerechnet. Zudem haben die finanzierenden Geldinstitute die Möglichkeit, Bereitstellungszinsen zu verlangen. Das bedeutet, dass pro Monat bis zu 0,25 % der Darlehenssumme verrechnet werden, wenn das gewährte Darlehen nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerufen wird. Das ist z. B. der Fall, wenn sich der Baufortschritt verzögert und das Objekt nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann.

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